Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel ganz oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, (Eigenanteil und Erstattungshöhe) ist abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1986 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind selber zu tragen.
Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.